Ab dem 01.01.2026 wird in der Gastronomie die Mehrwertsteuer von 19% auf 7% Mwst reduziert. Dies gilt für Leistungen im Restaurant.
Wir würden nicht in Deutschland leben, wenn es auch hier nicht wieder Sonderregelungen und Ausnahmen gibt, welche die aktuelle Besteuerung im Catering betreffen. Momentan warten wir noch auf eine rechtsverbindliche Aussage der Behörden. Neben dem Verband und dem Steuerberater gibt es widersprüchliche Aussagen seitens des Gesetzgebers.
Wir bitten Sie daher aktuell noch um Verständnis, dass wir weiterhin Lebensmittel und sonstige Dienstleistungen wie gewohnt mit 19% Mwst. besteuern müssen, sobald diese gesammelt in Auftrag gegeben werden.
Sobald rechtswirksame VOrgaben vorliegen, erfolgt die mögliche Berechnung mit dem reduzierten Steuersatz.








